Allgemeine Geschäftsbedingungen vom
Hotel Hof von Hannover (nachfolgend HvH)
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle bestellten Hotelzimmer und Veranstaltungsräume, sowie Leistungen im Hotel Hof von Hannover.
Vertragsabschluss
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Leistung bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage hotelseits aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Änderungoder Ergänzung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
AGB des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn das Hotel HvH diesen nicht widerspricht. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Rücktritt
Sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart worden ist, ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. Anreise möglich.
Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag
sowie bei Dritten veranlassten Leistungen auch diese zu zahlen, wenn der Kunde diese Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel ist seinerseits berechtigt mit
dieser Frist vom Vertrag zurück zu treten. Wird eine vereinbarte bzw. verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu treten, z.B. falls: - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände,
die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Kunden oder zwecks,
gebucht werden - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist -
das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt,
dass sich die
Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss
wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige
Forderungen des
Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen - der Gast über sein Vermögen
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der
Schulden regulierendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat. - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gast es eröffnet oder die Eröffnung
desselben
mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird Das
Hotel HvH hat den Vertragspartner von der
Ausübung des
Rücktritts/ Kündigung unverzüglich, jedoch spätestens
14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu
setzen.
Die Vertragsaufhebung des Hotel H v H begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
Ein Anspruch auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt
Leistungen, Preise, Zahlungen
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume. Die bestätigten Preise können vom Hotel geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Ist
der Besteller nicht gleichzeitig der Kunde oder Veranstalter, so
haften beide gesamtschuldnerisch. Der Kunde oder Veranstalter haftet
für alle Kosten und
Schäden an Gebäude und
Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw.- Besucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst
verursacht werden.
Hierbei müssen die feuerpolizeilichen Anforderungen beachtet werden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf
unverzügliche
Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderungen
des vertraglich
vereinbarten Entgelts nicht ein. Störungen an vom Hotel zur
Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
werden
je nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurück behalten oder gemindert werden, sofern das Hotel die Störung nicht zu vertreten hat.
Alle ausgezeichneten Preise sind Preise inkl. der zur Zeit gültigen Mwst. in Euro. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen
zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als 4 Monate, behält sich das Hotel vor, ohne vorherige Ankündigung eine Preisangleichung
je
nach Markt & Kostenlage vorzunehmen, höchstens jedoch um 10%
anheben. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu
begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz, sowie eine Pauschalmahngebühr von 10,00 Euro zu berechnen.
Dem Kunden oder Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.
Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Werden die Zimmer
nicht
rechtzeitig geräumt, behält sich das Hotel das Recht vor,
weitere Logis-Kosten in Rechnung zu stellen.
Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das
betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht,
gebuchte
Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde
hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.
Für
Anreisen nach 20.00Uhr stellt das Hotel, durch entstehenden
Mehraufwand, je weitere Stunde 15,-- € in Rechnung. Beim
Rücktritt,
verspäteter
oder nicht erfolgter Anreise, sowie Reiseabbruch berechnet sich die
Stornierungsgebühr in Abhängigkeit des Reisepreises wie
folgt:
- -i.H.v.H. 60% des Reisepreises bis 1 Tag vor
Reisebeginn
- -i.H.v.H. 80% des Reisepreises bei Nichtantritt am
Anreisetag oder Abbruch
Angefallene Stornogebühren sind
sofort fällig. Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger
Absprache und schriftlicher Bestätigung kostenpflichtig möglich.
Dafür
stehen ausgewählte Zimmer zur Verfügung. Auf eine Mitnahme
in die Speiseräume ist unter
hygienischen Aspekten und unter
Rücksichtnahme auf andere Gäste zu verzichten.
In den Zimmer/Reisepreisen sind ausdrücklich keine Versicherungsprämien enthalten. Eine Reiserücktrittsversicherung sollten Sie mit Erhalt der Bestätigung abschließen.
Unsere Partner für Reiseversicherung bieten ihnen den unkomplizierten Abschluss einer Hotel Stornoversicherung, sogar online an.
Prüfen sie zu ihrer eigenen Sicherheit ob eine Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisekranken- und/oder Reisegepäckversicherung angebracht wäre.