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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom

Hotel Hof von Hannover (nachfolgend HvH)

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle bestellten Hotelzimmer und Veranstaltungsräume, sowie Leistungen im Hotel Hof von Hannover.

Vertragsabschluss

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Leistung bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage hotelseits aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Änderungoder Ergänzung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen

durch den Kunden sind unwirksam. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

AGB des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn das Hotel HvH diesen nicht widerspricht. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen

Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Rücktritt

Sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart worden ist, ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. Anreise möglich.

Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag

sowie bei Dritten veranlassten Leistungen auch diese zu zahlen, wenn der Kunde diese Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel ist seinerseits berechtigt mit

dieser Frist vom Vertrag zurück zu treten. Wird eine vereinbarte bzw. verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu treten, z.B. falls: - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände,

die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Kunden oder zwecks,

gebucht werden - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels

in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist - das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt,
dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des

Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen - der Gast über sein Vermögen

einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der

Schulden regulierendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat. - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gast es eröffnet oder die Eröffnung

desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird Das Hotel HvH hat den Vertragspartner von der
Ausübung des Rücktritts/ Kündigung unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Die Vertragsaufhebung des Hotel H v H begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

Ein Anspruch auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt

Leistungen, Preise, Zahlungen

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume. Die bestätigten Preise können vom Hotel geändert werden,

wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Kunde oder Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch. Der Kunde oder Veranstalter haftet für alle Kosten und
Schäden an Gebäude und Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw.- Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

Hierbei müssen die feuerpolizeilichen Anforderungen beachtet werden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf

unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderungen
des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden

je nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurück behalten oder gemindert werden, sofern das Hotel die Störung nicht zu vertreten hat.

Alle ausgezeichneten Preise sind Preise inkl. der zur Zeit gültigen Mwst. in Euro. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen

zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als 4 Monate, behält sich das Hotel vor, ohne vorherige Ankündigung eine Preisangleichung

je nach Markt & Kostenlage vorzunehmen, höchstens jedoch um 10% anheben. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz, sowie eine Pauschalmahngebühr von 10,00 Euro zu berechnen.

Dem Kunden oder Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.

Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Werden die Zimmer

nicht rechtzeitig geräumt, behält sich das Hotel das Recht vor, weitere Logis-Kosten in Rechnung zu stellen.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht,

gebuchte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.
Für Anreisen nach 20.00Uhr stellt das Hotel, durch entstehenden Mehraufwand, je weitere Stunde 15,-- € in Rechnung. Beim Rücktritt,

verspäteter oder nicht erfolgter Anreise, sowie Reiseabbruch berechnet sich die Stornierungsgebühr in Abhängigkeit des Reisepreises wie folgt:
- -i.H.v.H. 60% des Reisepreises bis 1 Tag vor Reisebeginn
- -i.H.v.H. 80% des Reisepreises bei Nichtantritt am Anreisetag oder Abbruch
Angefallene Stornogebühren sind sofort fällig. Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung kostenpflichtig möglich.

Dafür stehen ausgewählte Zimmer zur Verfügung. Auf eine Mitnahme in die Speiseräume ist unter
hygienischen Aspekten und unter Rücksichtnahme auf andere Gäste zu verzichten.

Reiseversicherung

In den Zimmer/Reisepreisen sind ausdrücklich keine Versicherungsprämien enthalten. Eine Reiserücktrittsversicherung sollten Sie mit Erhalt der Bestätigung abschließen.

Unsere Partner für Reiseversicherung bieten ihnen den unkomplizierten Abschluss einer Hotel Stornoversicherung, sogar online an.

Prüfen sie zu ihrer eigenen Sicherheit ob eine Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisekranken- und/oder Reisegepäckversicherung angebracht wäre.